Neuerungen bei den Branchentarifzuschlägen

Änderungen der Branchentarifzuschläge zum 01.09.2023

von TOBIAS BARTSCH

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die sich aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) zusammensetzt, hat am 16.06.2023 einen Tarifabschluss mit der IG Metall erreicht. Ebenso wurde eine Einigung mit der IGBCE am 29.06.2023 getroffen. Im Fokus der Verhandlungen standen Veränderungen zu den Branchenzuschlägen und die Vereinbarung einer Inflationsausgleichszahlung in Höhe von € 2.300,-.

Übersicht der wesentlichen Änderungen

  • Erste Branchenzuschlagsstufe
    Diese tritt nun bereits ab dem ersten Einsatztag in Kraft, anstatt wie bisher nach 6 Wochen.
  • Inflationsausgleichsprämie
    Eine Zahlung von bis zu € 2.300,- ist für das Jahr 2024 für alle Leiharbeiter im Geltungsgebiet der Branchentarifverträge vorgesehen.

Geltungsbereich

Die Änderungen gelten für folgende Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung

IG Metall
  • TV BZ ME: Metall- und Elektroindustrie
  • TV BZ HK: Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie – Änderungen der ersten Stufe gilt ab 01.10.2023
  • TV BZ TB: Textil- und Bekleidungsindustrie – Änderungen der ersten Stufe gilt ab 01.10.2023
IG BCE
  • TV BZ Chemie: Chemische Industrie
  • TV BZ PE – gewerblich: Papier erzeugende Industrie (für gewerbliche Beschäftigte)
  • TV BZ Kautschuk: Kautschuk verarbeitende Industrie
  • TV BZ KS: Kali- und Steinsalzbergbau
  • TV BZ Kunststoff: Kunststoff verarbeitende Industrie

Details zur Änderung der ersten Branchenzuschlagsstufe

Ab dem 01.09.2023 ist die erste Zuschlagsstufe ab dem ersten Einsatztag zu zahlen. Dies gilt für Zeitarbeitnehmer-innen, die ab diesem Datum in einem Kundenbetrieb eingesetzt werden, und für diejenigen, deren Einsatz bereits begonnen hat und deren Überlassung am 01.09.2023 noch keine sechs vollendeten Wochen andauert.

Laut Aussagen der Verbände bleibt die bestehende Regelungen zur Deckelung in § 2 Abs. 5 TV BZ und die Protokollnotizen zum Mindestbranchenzuschlag unverändert. Somit können die Branchenzuschläge weiterhin gedeckelt werden, und es ist möglich, trotz der Änderung ab dem 01.09.2023 in den ersten sechs Wochen eine sogenannte „Nulldeckelung“ durchzuführen, sofern das vergleichbare Entgelt im Kundenbetrieb niedrig genug ist.

Details zur Inflationsausgleichsprämie

Die Inflationsausgleichsprämie für 2024 beträgt bis zu 2.300 Euro für Vollzeitbeschäftigte im Geltungsbereich der entsprechenden Branchentarifzuschläge. Die Prämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei und wird wie folgt ausgezahlt:

  • Eine einmalige Sonderzahlung von 300 Euro im Januar 2024.
  • Monatliche Sonderzahlungen von 200 Euro jeweils von Februar bis November 2024.
  • Die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Prämie sind eine Betriebszugehörigkeit von fünf Monaten und eine Einsatzzeit von mindestens einem Monat im branchenzuschlagspflichtigen Entleihbetrieb.
  • Die Prämie wird mit den jeweiligen Monatsabrechnungen ausgezahlt.
  • Der maximale Anspruch für die Inflationsausgleichsprämie beträgt 2.300 Euro und entspricht dem, was einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Kundenbetriebes zwischen Dezember 2022 und Dezember 2024 zugesprochen wurde oder wird. Es gibt keine festgelegte Mindest-Inflationsausgleichsprämie.
  • Beschäftigte in Teilzeit oder solche, die das Arbeitsverhältnis beenden, haben Anspruch auf eine entsprechend anteilige Auszahlung im betreffenden Monat.
  • Falls der Arbeitgeber neben der tariflichen Regelung bereits eine Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt hat oder auszahlt, darf diese verrechnet werden.
  • Bei TV BZ HK und TV BZ TB gelten andere Beträge.
    • Inflationsausgleichsprämie bis maximal 1.150 Euro
    • 150 Euro im Januar und jeweils 100 Euro von Februar bis November 2024

Weiterführende Links

iGZ

Einigung über Branchenzuschlagstarifverträge mit IGBCE erzielt

IG Metall erklärt Tarifverhandlungen zum TV BZ ME für gescheitert

BAP

Einigung auf Tarifabschluss zu den Branchenzuschlagstarifverträgen mit der IGBCE

TV BZ ME zum 30. Juni 2023 gekündigt

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